Werden sie Mitglied in der SKG Roßdorf 1877 e.V.

Die SKG Roßdorf bietet ein umfangreiches Sport- und Kulturangebot, dass eigentlich keine Wünsche offen lässt. Suchen sie sich unter dem vielfältigen Angebot der Abteilungen genau das aus, was zu ihren Vorstellungen und Wünschen passt.

Die SKG Roßdorf erhebt einen Grundbeitrag für die Mitgliedschaft. Dieser Grundbeitrag ermöglicht es ihnen in allen Abteilungen das Sport- und Kulturangebot zu nutzen. Für bestimmte Angebote erheben die Abteilungen einen kleinen Zusatzbeitrag, um besonders hohe Ausgaben für dieses Angebot finanzieren zu können.

Unten finden sie eine Aufstellung über die Mitgliedsgrundbeiträge der SKG Roßdorf 1877 e.V.

Alles Notwendige zum Eintritt in die SKG Roßdorf

SKG_Eintrittserklaerung2008.pdf

Formular zur Eintritt, Abteilungswechsel oder Beantragung von Sonderbeiträgen

SKG_MerkblattMitgliedschaft.pdf

Merkblatt im Mitgliedsbeiträgen und Informationen zur Mitgliedschaft

SKG_Satzung.pdf

Satzung der SKG Roßdorf 1877 e.V.

Übersicht Mitgliedbeiträge der SKG Roßdorf

Bezeichnung Alter Betrag Hinweis
Kinder bis 3 Jahre frei  
Kinder/Jugendliche aktiv 4-17 Jahre 6,00 EUR  
Erwachsene aktiv ab 18 Jahre 8,00 EUR  

Ermäßigte Beiträge auf Antrag

Bezeichnung Alter Betrag Hinweis
Erwachsene inaktiv ab 18 Jahre 6,40 EUR  
Schüler, Studenten 18-25 Jahre 6,00 EUR  
Familien (1) variabel immer 80% der Einzelbeiträge
Aufnahmegebühr --- 8,00 EUR einmalig

(1) Eine Familie besteht aus mind. 3 Personen, wobei 1 Person ein Kind ab 4. Jahren sein muss.

Beispielrechnung Familienbeitrag:
Vater, Mutter, zwei Kinder: 8,00 + 8,00 + 6,00 + 6,00 = 28,00 davon 80% = 22,40 EUR

Hinweis: Die Abteilungen der SKG Roßdorf können für besonders kostenintensive Angebote Zusatzbeiträge erheben. Bitte erkundigen sie sich bei der jeweiligen Abteilung ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag erhoben wird.

Austritt aus der SKG Roßdorf

Schade, aber natürlich verlassen uns auch Mitglieder.

Zum Austritt aus der SKG Roßdorf reicht ein formloses Schreiben an die jeweilige Abteilung oder die Haupt-SKG.

Bitte beachten sie, dass sie ihren Austritt bis zum 11. Mai (halbjährliche Zahlungsweise) bzw. bis zum 11. Novemver (jährliche und halbjährliche Zahlungsweise) schriftlich erklärt haben müssen.

Wir wären ihnen sehr dankbar, wenn sie uns auch die Gründe für ihren Austritt kurz mitteilen würden. Vielleicht können wir ja in Zukunft etwas verbessern.